Geschichte
Der Wustrauer Arbeitskreis Insolvenzrecht e.V., vormals „Wustrauer Arbeitskreis Gesamtvollstreckung e.V.“, wurde am 26. April 1991 gegründet. Er geht zurück auf Veranstaltungen, die Ende 1990 bzw. Anfang 1991 vom Justizministerium der DDR und später der BRD an der Richterakademie in Wustrau anlässlich der Einführung des Gesamtvollstreckungsrechts in den neuen Bundesländern veranstaltet wurden. Seither werden im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen aktuelle Fragen aus dem Insolvenzrecht sowie angrenzenden Rechtsgebieten erörtert. Die Fachtagungen richten sich an Richter und Rechtspfleger, spezialisierte Rechtsanwälte, Gutachter, auf diesem Gebiet tätige Verwalter, Berater, Vertreter von Sozialversicherungsträgern, Finanzämtern und Banken sowie von wissenschaftlichen Einrichtungen.
Profil des Arbeitskreises
Der Arbeitskreis ist überregional aufgestellt und vereint Mitglieder aus fast allen Bundesländern. Die Tagungen des Arbeitskreises finden sechs bis sieben Mal pro Jahr, jeweils freitags, als Tagesveranstaltung statt. Dabei analysieren neben Juristen und Vertretern von institutionellen Gläubigern auch Vertreter aus dem Bereich Gesetzgebung aktuelle theoretische und praktische Probleme des Insolvenzrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete und diskutieren zukünftige Rechtsentwicklungen. Die Veranstaltungen sollen ein – auch für Gäste offenes – Forum sein, das nicht nur als Informations- und Fortbildungsveranstaltung zur Erörterung wichtiger Entscheidungen, veröffentlichter Rechtsauffassungen und erkennbarer Tendenzen der Rechtsentwicklung und -anwendung genutzt werden kann, sondern auch dazu einlädt, mit eigenen Fragen und Diskussionsbeiträgen zur Förderung des rechtswissenschaftlichen Meinungsaustausches beizutragen.